Matomo

Bestattungsinstitut Hermann Brinker
Trauerbeistand in Spelle & Salzbergen

Als traditionelles Familienunternehmen unterstützen wir Sie ruhig und engagiert in allen Fragen rund um Abschied und Trauer. Wir verstehen uns als „Treuhänder des Abschiedsprozesses“ und regeln für Sie zuverlässig alles Notwendige im Trauerfall. In schweren Zeiten können Sie sich auf unsere Erfahrung, unser Verständnis und unser aufrichtiges Mitgefühl verlassen.

Aktuelle Gedenkseiten

Auf unseren persönlichen Gedenkseiten bieten wir Ihnen Raum, die Erinnerung an Verstorbene auch online zu teilen. Hier können Sie virtuelle Kerzen entzünden, den Angehörigen kondolieren – und die Termine zu den Trauerfeierlichkeiten finden.

Das ist im Trauerfall sofort zu tun:

Bei einem Sterbefall sollten Sie schnellstmöglich den Haus- oder Notarzt verständigen, der den Totenschein ausstellt.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim benachrichtigt in der Regel das Personal einen Arzt. Wenn der Notarzt den Tod nur mit einem einfachen Formular bescheinigt, muss in der Folge der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt die kompletten Leichenschau­papiere ausstellen.

Als zweiten wichtigen Schritt sollten Sie ein Bestattungsinstitut benachrichtigen.
Wir sind auf Wunsch sofort zur weiteren Übernahme aller Formalitäten und zur praktischen wie seelischen Unterstützung an Ihrer Seite. Sie erreichen uns Tag und Nacht – auch an Sonn- und Feiertagen!

Diese Dokumente benötigen wir:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch,
    Heirats- / Lebens­partnerschafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen:
    Scheidungsurteil mit Rechtskraft­vermerk
  • Bei Verwitweten:
    Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorge­vertrag

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker unter der Nummer 05977 92440 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein ein­zu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker Ihnen dabei behilflich.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsinstitut Hermann Brinker für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker im Über­blick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kosten­voranschlag
  • Organisation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deutsch­land
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygienische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermittlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermittlung des Trauer­kaffees
  • Vermittlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Dank­sagungen
  • Beurkundung des Sterbe­falls und sämtliche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicherungs­leistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestattungs­vorsorge
  • Abschluss von Treuhand­verträgen zur Vorsorge­finanzierung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Vermögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit aus­ge­schlossen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Niedersachsen kann die Bestattung frühestens 2 und spätestens 8 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von einem Monat nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Was ist Thanatopraxie?

Mit Tech­niken der Thanato­praxie, auch „Modern Em­balming“ oder „Ein­balsa­mie­rung“ genan­nt, ist es möglich, den Körper eines Ver­stor­benen zu kon­ser­vier­en, wenn er über einen läng­eren Zeit­raum auf­ge­bahrt werden soll oder sich die Beer­di­gung zum Bei­spiel auf­grund einer Über­füh­rung ins Aus­land ver­zö­gert. Durch eine thanato­prak­tische Ver­sor­gung kann auß­erdem das na­tür­liche Er­schei­nungs­bild des Ver­stor­benen wieder­herge­stellt werden, etwa wenn der Kör­per von langer Krank­heit oder schwer­en Ver­letz­ungen ge­zeich­net ist.

Warum ist eine thanatopraktische Versorgung hilfreich oder sogar notwendig?

Thanatopraxie schenkt den Hin­ter­blie­benen mehr Zeit zum Los­las­sen. Sie können sich zum Bei­spiel über den üb­lichen Zeit­raum hin­aus ganz in Ruhe von dem Ver­stor­benen ver­abschie­den. Durch die Wie­der­her­stel­lung seines natür­lichen Er­schein­ungs­bildes können die An­gehö­rigen ihn in guter Erin­nerung behal­ten. Darüber hinaus kann die Than­ato­praxie helfen, den Ver­lust anzu­neh­men und den Tod zu akzep­tieren. Was gerade dann wich­tig ist, wenn ein Mensch plötz­lich, bei­spiels­weise durch einen Un­fall, aus dem Leben geris­sen wurde. So ist Than­ato­praxie auch ein wich­tiger Schritt in der Trauer­verar­beitung. Zudem ist Than­ato­praxie die Vor­aus­set­zung für eine Aus­lands­über­führung im Flug­zeug.

Können beim Bestattungsinstitut Hermann Brinker auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.