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Die Bestattungswahl.

Bei jeder Bestattungsform ist es der Wille des Verstorbenen, der im Mittelpunkt stehen sollte. Wurde zu Lebzeiten jedoch kein eindeutiger Wunsch geäußert, empfehlen wir Ihnen, sich Zeit zu nehmen, um die passende Bestattungsform zu finden. Was lag dem Verstorbenen besonders am Herzen, was passte zu seinem Wesen? Können Sie sich um die Grabpflege kümmern? Wünschen Sie einen Ort, an dem Sie den Verstorbenen aufsuchen können? Gerne stehen wir Ihnen bei diesen wichtigen Vorüberlegungen beratend zur Seite.

Bitte bedenken Sie: Der Wohnsitz des Verstorbenen ist in der Regel auch sein Bestattungsort. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof an einem anderen Ort auszuwählen. Um die eigenen Angehörigen von allen Entscheidungen rund um eine Bestattung zu entlasten, lohnt es sich für jeden, sich rechtzeitig mit dem Thema Bestattungsvorsorge zu befassen.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist eine der ältesten und traditions­reichsten Bestattungs­formen. Der Verstorbene wird dabei in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

Bei der Reihengrabstätte wird eine Grabstelle zugeteilt, die ausschließlich für die Beisetzung eines Verstorbenen gedacht und bei der keine Verlängerung der Ruhefrist möglich ist.

Die Wahlgrabstätte ist eine Einzel- oder Doppel­grabstelle, die selbst ausgesucht werden kann und mehrere Beisetzungen sowie eine Verlängerung der Ruhefrist ermöglicht.

Ein Rasengrab mit Grabplatte eignet sich sowohl für die Beisetzung von Urnen als auch für die Sargbeisetzung. Da keine weitere Bepflanzung erfolgt, ist diese letzte Ruhestätte besonders pflegeleicht.

Die Feuerbestattung

Feuerbestattungen sind in vielen Kulturen bekannt. In unserem Kulturkreis wird der Verstorbene dabei zusammen mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurück­bleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem Bestatter übergeben. Die Beisetzungs­stätten reichen von Urnen­gräbern über Familien­grabstätten bis hin zu Mauernischen, Baum­friedhöfen oder Streuwiesen. Auch eine anonyme Beisetzung ist denkbar. Wir beraten Sie gerne zu konventionellen und außer­gewöhnlichen Bestattungs­formen – sprechen Sie uns bitte an!

Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Ohne eine solche Willens­erklärung kann eine Feuer­bestattung jedoch auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.

Fragen zu den Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker beraten Sie gerne näher.

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­­reste werden nach der Ein­­äscherung zer­­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­­kapsel und übergibt sie dem verant­­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Krema­torien können besichtigt werden. Die Rahmen­beding­ungen sind unter­schiedlich. Einige Bereiche sind gegeben­enfalls nur in Be­gleitung eines Bestat­ters oder eines Mit­arbeiters des Krema­toriums zu­gänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interes­sierte Besucher an Führ­ungen und Infor­mations­veran­staltungen teilnehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten in den Krema­torien in Spelle.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tau­ben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe verschlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Beratung zu den Bestattungskosten.

Was eine Bestattung kostet, das lässt sich nicht pauschal vorhersagen, denn es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Deshalb ist es uns wichtig, zunächst mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. Gerne machen wir Ihnen dann Vorschläge, was sich wie und in welchem finanziellen Rahmen umsetzen lässt. Und selbstverständlich erhalten Sie von uns auf Wunsch auch einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
  • Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Fragen zu den Bestattungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir vom Bestattungsinstitut Hermann Brinker nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.